Zum Inhalt springen Zum Footer springen
Als Anwendung installieren

Installieren Sie meereisportal.de als App für ein besseres Nutzungserlebnis.

Glossar

Antarktisvertrag

Das Fundament zum Schutz der Antarktis ist der Antarktis-Vertrag. In ihm manifestiert sich das Interesse, die Antarktis für alle Zeiten ausschließlich friedlich zu nutzen.

Der internationale Rahmen für die Erforschung der Antarktis wurde am 1.12.1959 von 12 Gründerstaaten unterzeichnet und am 23.6.1961 in Kraft gesetzt. Vollmitglieder müssen eine ganzjährig besetzte Forschungsstation in der Antarktis betreiben, daneben gibt es nicht stimmberechtigte Mitglieder. Die Zahl der Vertragsstaaten ist inzwischen auf 54 angewachsen, darunter sind 29 sogenannte Konsultativstaaten.

Mit der Unterzeichnung des Antarktis-Vertrages einigten sich die Vertragsstaaten unter anderem auf:

  • die ausschließlich friedliche Nutzung der Antarktis und das Verbot militärischer Aktivitäten
  • die Freiheit der wissenschaftlichen Forschung und die damit verbundene internationale Zusammenarbeit mit ungehindertem Informationsaustausch
  • die Zurückstellung der Gebietsansprüche einzelner Länder und das Verbot der Geltendmachung neuer Ansprüche
  • die Beseitigung radioaktiver Abfälle in der Antarktis.

Auf den jährlichen Konferenzen werden Grundsätze und Ziele des Vertrages nach dem Einstimmigkeitsprinzip überarbeitet und ergänzt. Der Antarktis-Vertrag selbst wurde auf unbestimmte Zeit geschlossen. Auch wenn bestimmte Folgeabkommen nach einer gewissen Zeit erneuten Verhandlungen unterzogen werden können, läuft der Antarktis-Vertrag nicht aus. Die Vertragsstaaten verpflichten sich auf Dauer dem Schutz der Antarktis und der friedlichen Nutzung des Gebietes südlich 60° südlicher Breite. Weitere Informationen finden Sie hier.

zurück